Briefwahl
Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 27. September 2025 erinnert die Gemeindeverwaltung von Testhausen alle Wahlberechtigten an die Möglichkeit der Briefwahl. Um sicherzustellen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sein Wahlrecht ausüben kann, auch wenn er oder sie am Wahltag nicht im Wahllokal vor Ort sein kann, wird die Briefwahl weiterhin eine wichtige Option darstellen.
„Die Briefwahl bietet allen, die am Wahltag verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – eine einfache Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben“, erklärt Bürgermeisterin Anna Müller. Alle Wahlberechtigten erhalten in den kommenden Wochen die Briefwahlunterlagen per Post. Diese enthalten neben den Wahlzetteln auch ein frankiertes Rückkuvert, das für die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen verwendet werden kann.
Die Anträge auf Briefwahl können auch online über die Website der Gemeinde Testhausen gestellt werden. „Wir möchten den Bürgern so viel Flexibilität wie möglich bieten. Wer die Briefwahl nutzen möchte, sollte den Antrag rechtzeitig stellen, damit die Unterlagen pünktlich ankommen“, so Müller weiter.
Die Wahlunterlagen können bis spätestens 22. September 2025 angefordert und bis zum Wahltag um 18:00 Uhr zurückgesendet werden. Wer Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen benötigt, kann sich in der Gemeindeverwaltung melden.